Allergenkennzeichnung AllerBest Catering

Wichtiger Hinweis zur Allergen-Kennzeichnungspflicht

Bei der Zubereitung einiger unserer Speisen verwenden wir teilweise auch Weizen, Roggen, Gerste, Eier und Eierzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse, Erdnüsse, Soja und Sojaerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Sellerie und Sellerieerzeugnisse, Senf und Senferzeugnisse, Sesamsamen und Sesamerzeugnisse und Schwefeldioxid und Sulfite als Zutaten.

Da wir trotz größtmöglicher Sorgfalt  jedoch nicht ausschließen können, dass bei der Herstellung und Produktion im Küchenbereich Spuren von glutenhaltigem Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Krebstieren und Krebstiererzeugnissen, Eiern und Eierzeugnissen, Fisch und Fischerzeugnissen, Erdnüssen und Erdnusserzeugnissen, Soja und Sojaerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Schalenfrüchten (Mandeln, Haselnüssen, Walnüssen, Pistazien, Paranüssen, Pecannüssen, Macadamianüssen, Cashewkernen), Sellerie und Sellerieerzeugnissen, Senf und Senferzeugnissen, Sesam und Sesamerzeugnissen, Lupinen und Lupinenerzeugnissen, Weichtieren, Schwefeldioxid und Sulfiten auch in andere Gerichte gelangen. 

Gerne geben wir Ihnen zu unseren Einzelprodukten auf Anfrage eine Auskunft.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die Hauptallergene und die daraus entstehenden Erzeugnisse

vorstellen:

 

Allergen-Kennzeichnungspflicht

Fußnotenangaben mit Buchstaben (siehe in Klammern)

Eier  (A)Broken egg in eggshell half and raw egg isolated on white background cutout

Hühnereier, auch Eier von Gans, Ente, Pute, Wachtel, Taube, Strauß

Bezeichnungen für Eier und Eiererzeugnisse
Eigelb, Eiklar, Eischnee, Flüssigei, Eipulver, Gefrierei, Substanzen und Lebensmittel mit der Vorsilbe 
ovo- ( = Ei ): Ovomucoid, Lysozym aus Ei (z. B. in Käse), Hühnereilecithin

Lebensmittel, die Ei enthalten (können)
Löffelbiskuits / Biskotten, Baiser, Meringues, Torten, Kuchen, Gebäck, Desserts, Eiscreme, Schäume und Toppings für Spezialitätenkaffees, Saucen (z. B. Sauce Hollandaise, Sauce Béarnaise), Mayonnaise, Bindung in Hackfleisch / Faschiertem, Panaden, Teigmäntel, „Haftmittel“ für Körner und Dekorationen auf Brot und Backwaren, Zuckerglasur, Eierlikör und andere Liköre, Eierteigwaren, Surimi


Sesam   (B)      Sesam Körner - ungeschält  tasty bagel with sesame seed on white background

Bezeichnungen für Sesam und Sesamerzeugnisse
Sesamsaat, Sesamöl, -pasten (Tahin), -butter, -mehl, -salz (Gomasio)

Lebensmittel, die Sesam enthalten (können)
Hamburgerbrötchen, Brot, Gebäck, Cracker, Frühstückscerealien, Süßspeisen, Verwendung in asiatischer, türkischer und orientalischer Küche, Falafel, Hummus, Moutabel (syrische Auberginencreme


 

Soja  (C) Frische Sprossen

Bezeichnungen für Soja und Sojaerzeugnisse
Sojabohnen, Sojamehl, Sojagrieß, Sojamilch, Sojadesserts, nicht raffiniertes Sojaöl, Sojalecithin, Sojaeiweiß, Tofu, Miso, Tempeh, Sojasprossen

Lebensmittel, die Soja enthalten (können)
Würzsaucen (Soja, Shoyu, Tamari, Teriyaki, Worcester), vegetarische Aufstriche und Gerichte, Surimi, Brot- und Backwaren, Burger, Wurstwaren, Light-Hackfleischzubereitungen / Light-Zubereitungen für Faschiertes


Milch  (D)Milch nebeneinander, isoliert

Achtung: Ziegen-, Schaf-, Büffel- und Pferdemilch werden meist ebenfalls nicht vertragen.

Bezeichnungen für Milch und Milcherzeugnisse
Milcheiweiß, Milcheiweißhydrolysate, Casein, Molkenproteine, Laktalbumin, Laktoglobulin, Milchzucker (Laktose), Milch, Milchpulver, Molke, Sahne / Rahm / Obers, Schmand / Sauerrahm, Crème fraîche, Buttermilch, Dickmilch, Kondensmilch, Joghurt, Kefir, Käse, Quark / Topfen, Butter, Butterschmalz, Ghee

Lebensmittel, die Milch enthalten (können)
Margarine, pflanzliche Streichfette, Schokolade, Backwaren, Nougat, Eiscreme, Desserts, Kaffeeweißer, Kartoffelpüree, Surimi


Sellerie  (E) Celeriac on a white backgroundFresh celery isolated on white background

Bezeichnungen für Sellerie und Sellerieerzeugnisse
Sellerieknolle, Selleriesalat, Stangen- oder Bleichsellerie, Gemüsesäfte mit Sellerie, Selleriesalz

Lebensmittel, die Sellerie enthalten (können)
Gewürzmischungen, Curry, Bouillons, Suppen, Eintöpfe, Saucen, Wurst- und Fleischwaren, Feinkostsalate (Waldorfsalat), Gemüsesalate, Kartoffelsalat (mit Bouillon), pikante Snacks


Getreide  (F) Ears of wheat isolated on white background

Glutenhaltige Getreide: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Grünkern, Einkorn, Emmer, Kamut, Triticale (Hybride aus Weizen und Roggen)

Bezeichnungen für glutenhaltige Getreide und daraus hergestellte Erzeugnisse
Aus den o.g. Getreiden hergestellte Nährmittel und Backwaren: Stärke, Mehl, Dunst, Grieß, Couscous, Polenta, Graupen, Flocken, Kleie, Schrot, Bulgur, Weizenkeimlinge

Lebensmittel, die Gluten enthalten (können)
Teigwaren, Flädle / Frittaten, Semmelbrösel, Müsli, Backmischungen, Brot, Gebäck, Torten, Kuchen, Kekse, Plätzchen, Malz, Malzbier, Bier, Getreide- (Malz-)kaffee, Roux, Backerbsen, Kakaogetränke, Würzmischungen, Sojasauce, hydrolysiertes Weizeneiweiß in Würzsaucen, Schokoladenriegel, Müsliriegel, Eis mit Waffel, Trennmittel in geriebenem Käse, nationale / regionale Wurstspezialitäten, z. B.: D: Grützwurst, Tiegelblutwurst, Schüsselwurst, Wellwurst, Knipp, Pinkel, AT: Bratleberwurst, Bratblutwurst, Kärntner Weißwurst, Maischerl, UK: Haggis, Black & White Pudding


Senf  (G)  Senf

Bezeichnungen für Senf und Senferzeugnisse
Senfsaat, Mostrich / Senf, Senföl, Senfsprossen, Senfblätter und -blüten

Lebensmittel, die Senf enthalten (können)
Wurst, Fleischwaren: Rouladen, Currys, Gewürzmischungen, sauer eingelegtes Gemüse, Marinaden, Suppen, Saucen, Chutneys, Feinkostsalate


Fische  (H)  HeringLachssteak - roh

Bezeichnungen für Fisch und Fischerzeugnisse
Alle Sorten Fisch: roh, zubereitet und als Konserve, Kaviar, Rogen

Lebensmittel, die Fisch enthalten (können)
Gelatine, Surimi, Kamaboko (japanisches Surimi), Anchovis (-paste), Worcester (-shire) Sauce, (asiatische) Würzsaucen, Ethnic Foods (z. B. Sushi, gebratener Reis, Paella, Frühlingsrollen, Vitello tonnato, Bouillabaisse, Labskaus), Bloody Mary (mit Worcestersauce)


Erdnüsse  (I)  Erdnüsse freigestellt

 

Bezeichnungen für Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
Erdnussöl (auch als Frittierfett), Erdnussbutter

Lebensmittel, die Erdnüsse enthalten (können)
vegetarischer Fleischersatz, Saucen (z. B. Sataysauce), Dressings, Pesto, Ethnic Foods (z. B. afrikanisch, asiatisch, mexikanisch), Nussmischungen, Studentenfutter


Krebstiere (Krustentiere bzw. Crustaceae)  (J)  Fresh fish and seafood arrangement on crushed ice

 

Bezeichnungen für Krebstiere
Crevetten, Fluss- und Taschenkrebse, Garnelen, Hummer, Krabben, Krill, Langusten, Shrimps, Scampi, Seespinne

Lebensmittel, die Krebstiere enthalten (können)
Krebsbutter, Shrimpspaste, Sashimi, Surimi, Kroepoek, Bouillabaisse, Paella


Nüsse  (K)   Nuts on a white background

Mandeln, Walnüsse, Haselnüsse, Kaschu- (= Cashew-), Pecan-, Paranüsse, Pistazien, Macadamia-/
Queenslandnüsse

Bezeichnungen für Nüsse und Nusserzeugnisse
Walnussöl, Haselnussöl, Mandelöl, Nussmus, Nusspaste, Nussbutter

Lebensmittel, die Nüsse enthalten (können)
Marzipan, Nougat, Nuss-Nougatcreme, Torten, Kuchen, Gebäck, Desserts, Amarettini, Schokolade, Studentenfutter, Knabberartikel, Müsli, Salattoppings, Pesto und andere Saucen, Salatdressings, vegetarische Gerichte, Nussbrot, Mortadella (mit Pistazien), aromatisierte Kaffeespezialitäten


Weichtiere  (L)  Fresh mussel isolated on a white background.Set of snails isolated on white background

 

Bezeichnungen für Weichtiere
Muscheln (Venus-, Mies-, Kamm-, Jakobsmuscheln, Austern), Schnecken, Abalone, Kopffüßer (Tintenfische): Kalmare (Calamares, Polpi, Seppie), Kraken (z. B. Octopus, Polpo, Pulpo)

Lebensmittel, die Weichtiere enthalten (können)
Sepia, schwarze Nudeln, Surimi, Sashimi, Bouillabaisse, Paella


Schwefeldioxid und Sulphit  (M)  Schwefeldioxid

 

(in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder mg/l)

Bezeichnungen für Schwefeldioxid und Sulphit
E220-228: Schwefeldioxid und Salze der schwefligen Säure 

Lebensmittel, die Sulphit enthalten (können) 
Wein (geschwefelt), andere alkoholische Getränke, Trockenfrüchte (vor allem solche, die hell bleiben sollen), geriebene Meerrettichprodukte; kleinere Mengen z. B. in Kartoffelpüreeflocken liegen oft unterhalb der deklarationspflichtigen Mengen


 

Lupinen  (N)   Violette Lupine, Blüten

 

Lebensmittel, die Lupinen enthalten (können)
Lupinenmehl, pflanzliches Eiweiß (Lupinen) in Backwaren und vegetarischem Fleischersatz, Lupinensprossen


Zusatzstoffe

 

Allergie_7

Zusatzstoffverordnung

          Fußnotenangaben mit Zahlen

          Diese Stoffe sind erlaubt, werden von uns aber auch deklariert: 

  1. Konservierungsstoffe erlaubt und üblich z.B. bei Fischhalbkonserven

(Bismarckhering, Rollmops, Lachsersatz), Fleischsalat, Sauerkonserven, Kartoffelsalat, Zitrusfrüchten, Dessertsaucen.

Hauptsächlich werden Sorbinsäure und Benzoesäure, seltener PHB-Ester und Ameisensäure verwendet. Diphenyl, Orthophenylphenol und Thiabendazol sind nur zum Konservieren der Oberfläche von Zitrusfrüchten zugelassen.

Sie müssen nur dann auf der Speisekarte angegeben werden, wenn behandelte Zitrusfrüchte mit Schale an den Gast abgegeben werden Kenntlichmachung: „mit Konservierungsstoffen“ oder „Konserviert“

(Der Name des Konservierungsstoffes muss nicht mehr genannt werden)

Diese Angaben können (z.B. bei Speck oder Schinken) durch folgende Angaben ersetzt werden:

  1. „mit Nitritpökelsalz“ bei Lebensmitteln mit einem Gehalt an Natrium- oder Kaliumnitrit, auch gemischt und in Mischungen mit Kochsalz, jodiertem Kochsalz oder Kochsalzersatz,
  2. „mit Nitrat“ bei Lebensmitteln mit einem Gehalt an Natrium- oder Kaliumnitrat, auch gemischt,

oder

  1. c) „mit Nitritpökelsalz und Nitrat“ bei Lebensmitteln mit einem Gehalt an

      Natrium- oder  Kaliumnitrit und Natrium- oder Kaliumnitrat, jeweils auch

      gemischt und in Mischungen mit Kochsalz, jodiertem Kochsalz oder

      Kochsalzersatz.

 

  1. Süssungsmittel sind erlaubt und üblich, z.B. für kalorienreduzierte Lebensmittel, brennwertverminderte Erfrischungsgetränke, süße Soßen und Suppen, Pudding, Cremespeisen, Feinkostsalate, Mayonnaisen, Senf. Als Süßstoffe werden Saccharin, Cyclamat, Aspartam und Acesulfam eingesetzt. Bis auf wenige Ausnahmen, – z.B. Feinkostsalate, Mayonnaisen, Senf –

muss beim Süßen mit Aspartam auf der Speise- oder Getränkekarte der Hinweis „Enthält eine Phenylalaninquelle“ angebracht werden. Kenntlichmachung: „mit Süssungsmittel/n (Name des/der Süssungsmittel/s)“ (laut WKD muß hier auf die genaue Bezeichnung geachtet werden: nicht Süßstoff, sondern Süssungsmittel) deklarationspflichtige Zusatzstoffe auf Speisekarten:

 

  1. Lebensmittel-Farbstoffe einschließlich Zuckerkulör erlaubt und üblich z.B. bei Belegfrüchten,

sterilisierten Erdbeer-Konserven, Kunstspeiseeis, Lachsersatz, Deutschem Kaviar, bestimmten Likören, Campari, alkoholfreien Erfrischungsgetränken (Zuckerkulör), fertigen Bratensoßen (Zuckerkulör). Kenntlichmachung: „mit Farbstoff“ dazu gehören auch beta-Carotin (z,B. in Käse) und Riboflavin Bei mit Eisenglukonat geschwärzten Oliven: „geschwärzt“

 

  1. Diphosphate erlaubt und üblich bei Brühwürsten Kenntlichmachung: „mit Phosphat“

 

  1. Schwefeldioxid / Sulfite erlaubt und üblich z.B. bei Meerrettich, Kartoffelerzeugnissen, rohem

Kartoffelkloßteig, Trockenfrüchten Kenntlichmachung: „geschwefelt“ Bei Gehalten von weniger als 50 Milligramm/Kilogramm oder Liter ist die Kenntlichmachung nicht mehr erforderlich

(z.B. bei gekochten Erzeugnissen).   

 

  1. Chinin und Chininsalze erlaubt und üblich bei alkoholfreien

         Erfrischungsgetränken (z.B. Tonic Water). Kenntlichmachung (z.B.):  

         „Chininhaltig“ deklarationspflichtige Zusatzstoffe auf Speisekarten

 

  1. Coffein / Koffein erlaubt und üblich bei alkoholfreien

          Erfrischungsgetränken (z.B. Cola-Limonaden).

           Kenntlichmachung:  „Coffeinhaltig“

           Ab 1.6.2013 sind Erfrischungsgetränke mit einem Koffeingehalt

           von mehr als 150 Milligramm

           Koffein pro Liter mit der Angabe: „erhöhter Koffeingehalt“,

           gefolgt von der Angabe des  

           Koffeingehaltes in Klammern in Milligramm pro 100 Milliliter,

 

           Ausnahmen:   

           Betrifft nicht normale Cola-Getränke, Kaffee oder Tee, sondern „Energydrinks“

           z.B. RedBull) Wie das Bundesministerium

           für Ernährung klarstellt, gilt die Pflicht zur Kennzeichnung jedoch nicht für

           Energy Drinks, die verpackt, also z.B. in Form einer Dose in der Gastronomie

            ausgegeben werden. Ebenso sind alkoholhaltige Mischgetränke

            (z.B. Wodka Energy) vom Anwendungsbereich dieser Verordnung

            ausgenommen.

 

  1. Wachse erlaubt und üblich bei Zitrusfrüchten. Kenntlichmachung bei

            Abgabe mit Schale

           „gewachst“ deklarationspflichtige Zusatzstoffe auf Speisekarten

 

  1. Geschmacksverstärker und Antioxidationsmittel

             Seit 28.10.98 besteht auch diesbezüglich Kennzeichnungspflicht.

             Entsprechend dem § 9 Abs. 8

             Zusatzstoff-Zulassungs VO müssen Antioxidationsmittel (Dosenware) in den

             meisten Fällen jedoch  nicht auf der Speise- und Getränkekarte angegeben    

             werden, da diese in den Lebensmitteln nach der Verarbeitung keine

             technologische Wirkung mehr entfalten.

             Anders ist dies bei den Geschmacksverstärkern.

             Dies sind Stoffe, die einen vorhandenen Geschmack verstärken oder

  betonen, die aber selbst über keinen oder nur sehr wenig Eigengeschmack  

  verfügen.

  Sie werden beispielsweise Brühen, Suppen, Saucen oder Salatdressings

  zugesetzt.

  Des Weiteren sind sie in vielen Bindemitteln für Saucen vorhanden.

  In der Regel handelt es sich um Glutamat.